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Prävention auf einen Blick - Landwirtschaftliche Sozialversicherung
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Unfallverhütung und Prävention

Aufgaben

Die wesentliche Aufgabe der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften besteht darin, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abzuwenden und eine wirksame Erste Hilfe in den Betrieben sicherzustellen.

Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften


Betriebsbesichtigungen und Unfalluntersuchungen

2007 konnten rund 141.000 Betriebsbesichtigungen durchgeführt werden.










Schulungskurse

Neben den Betriebsbesichtigungen bieten die LBGen eine Vielzahl von Schulungskursen an, in denen die Versicherten ihre Kenntnisse in sicheren Arbeitstechniken verbessern können.

Beliebt bei Versicherten sind eintägige Kurse, da aus betriebstechnischen Gründen oftmals eine längere Abwesenheit nicht möglich ist. Die Schulungskurse werden entweder von der LBG selbst oder in Zusammenarbeit mit einer fachkompetenten Institution, z. B. Landwirtschaftskammern, DEULA-Schulen, Waldarbeitsschulen, Landes- und Staatsforstverwaltungen, abgehalten.

Die Kursinhalte sind vielgestaltig und in ihrer Thematik auf Unfallschwerpunkte ausgerichtet, z. B. Schulungen für sichere Fäll- und Arbeitstechniken im Forst.

Schulungen 2007

Teilnehmerkreis
1 Tag
2-3 Tage
4 und mehr Tage
Unternehmer/Führungskräfte
1.375
934
-
Sicherheitsbeauftragte
35
6
7
Sicherheitsfachkräfte
21
14
2
sonstige Betriebsangehörige
1.865
287
3
Gesamtzahl der Teilnehmer
103.412


Mitgliederberatungen

Für Fragen zur Sicherheit und Unfallverhütung standen die Aufsichtspersonen des TAD den Mitgliedsunternehmen 2007 mehr als 96.000-mal zur Verfügung.

Oftmals wird die Beratung gewünscht, wenn Umbauten im Unternehmen anstehen, Maschinen und Geräte beschafft werden oder auch Fragen zum Umfang der Unfallversicherung erörtert werden sollen.

Neben der individuellen Beratung des Unternehmers steht der Technische Aufsichtsdienst (TAD) der LBGen auch bei örtlichen Versammlungen des Berufsstandes mit Rat und Tat zur Seite. Bei diesen Beratungen wird häufig das umfangreiche Film- und Broschürenmaterial eingesetzt, das ständig aktualisiert und den neuesten Anforderungen der Informationstechnik angepasst wird.

Mit diesen Materialien wird auch auf bestimmte Gruppen unter den Versicherten eingegangen.

Der Film "Senioren in der Landwirtschaft" soll z. B. die Besonderheiten älterer Menschen berücksichtigen. Über 65jährige sind mit rund 41 % an Unfällen mit Todesfolge beteiligt.

Eine Liste der verfügbaren Broschüren und Filme kann beim Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung angefordert werden.


Beratungen von Landmaschinenherstellern

Die auch heute noch zunehmende Mechanisierung in der Landwirtschaft bringt eine Vielzahl von Unfallgefahren mit sich, die beim Entwurf und der Konstruktion von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten nicht immer vorhersehbar sind. Die Unfallzahlen belegen dies eindrucksvoll.

Rund 19 % der Unfälle geschahen 2007 im Zusammenhang mit Maschinen und Geräten. Zu einer wichtigen Tätigkeit des TAD ist somit die Beratung von Landmaschinenherstellern geworden. Insbesondere kleine und mittelständische Landmaschinenhersteller verfügen nicht immer über betriebseigene Fachleute, die die Vielzahl der anzuwendenden Vorschriften und Normen überblicken. Hier kann durch die Beratung im Vorfeld erreicht werden, dass der Unternehmer später eine Maschine erwirbt, die allen aktuellen Anforderungen der Sicherheitstechnik genügt.

Besondere Aktualität haben diese Beratungen durch die Schaffung des EG-Binnenmarktes erhalten.

Die LBGen und mit ihnen ihr Bundesverband haben sich dieser Herausforderung gestellt und, wie im Folgenden dargestellt, ihr Beratungs- und Prüfwesen den EG-weiten Anforderungen angepasst.


Sichere Maschinen nach Schaffung des EG-Binnenmarktes

Am 1.1.1993 traten staatliche Vorschriften in Kraft, mit denen EG-Richtlinien, die Bau und Ausrüstung von Maschinen und Anlagen zum Inhalt haben, in nationales Recht umgesetzt werden. Danach müssen die in der EG in Verkehr kommenden Maschinen den "grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen" der Maschinenrichtlinie (98/37/EG) entsprechen.

Diese Maschinen müssen mit dem CE-Kennzeichen versehen sein. Mit dieser Kennzeichnung und durch eine mitgelieferte Übereinstimmungserklärung bestätigt der Maschinenhersteller die Einhaltung der vorgenannten Anforderungen.

Soweit konkretisierende harmonisierte europäische Normen (CENNormen) vorliegen, dürfte für den Maschinenhersteller diese Bestätigung kein Problem darstellen. Für land- und forstwirtschaftliche Maschinen ist diese Normung auf europäischer Ebene weitestgehend abgeschlossen.

Priorität haben bei CEN die Normen, die Sicherheitsanforderungen an besonders gefährliche Maschinen festlegen. Als besonders gefährlich gelten z. B. die Kreissäge und die handgeführte Motorsäge. Für diese und für andere "gefährliche Maschinen" muss bis zum Vorliegen einer harmonisierten Norm eine Baumusterprüfung vor dem In-Verkehr-Bringen durchgeführt werden. Für handgeführte Motorsägen liegt diese Norm seit September 1994 vor.

Prüfungen und Zertifizierungen in dem von EG-Richtlinien erfassten Bereich werden einer von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) benannten Stelle vorbehalten bleiben. Die Prüfstelle des BLB ist daher gemeinsam mit den Prüfstellen der DLG und des KWF unter dem Namen "Deutsche Prüfstelle für Land- und Forsttechnik" (DPLF) akkreditiert worden, um so durch Bündelung der vorhandenen Ressourcen eine besonders leistungsfähige Prüf- und Zertifizierungsstelle zu schaffen.





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