Historische Entwicklung der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften
Im Zeichen des allgemeinen Aufbruchs des beginnenden Industriezeitalters mussten neue Formen der Absicherung gegen soziale Risiken wie Unfall und Krankheit gefunden werden, die bisher von dem familiären Verband übernommen wurden. Mit Verkündung des Unfallversicherungsgesetzes wurde im Jahre 1884 die Grundlage für die Gründung von Berufsgenossenschaften geschaffen.
In den Jahren 1888 und 1889 entstanden 48 landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften (LBGen) mit territorialer Gliederung.
Nach den Gründungsjahren war ein stetiger Anstieg der Versichertenzahlen zu verzeichnen, die im Jahre 1913 ihren für die landwirtschaftliche Unfallversicherung höchsten Stand von ca. 17 Mio. erreicht hatten.
In dieses Jahrzehnt fällt auch die Gründung des heutigen Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (BLB), womit man dem seit langem praktizierten Erfahrungsaustausch der LBGen einen professionellen Dachverband gab.
Weitere geschichtliche Meilensteine der LBGen sind u.a.:
| 1900 | Verpflichtung der LBGen zur Überwachung der Unternehmen durch Technische Aufsichtsbeamte |
| 1911 | Verplichtung der LBGen zum Erlass von Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) |
| 1925 | Einbeziehung der Berufskrankheiten und des Arbeitsweges in den Unfallversicherungsschutz (Gleichstellung mit dem Arbeitsunfall) |
| 1963 | Schaffung der Generalklausel, Unfallverhütung "mit allen geeigneten Mitteln" zu betreiben. |
Mit weiteren Gesetzen in den 60er und 70er Jahren wurde der Zuständigkeitsbereich der LBGen zum Wohle des arbeitenden Menschen ständig erweitert.
Durch die Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (SGB VII) und die Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz-Richtlinien ergaben sich neue Herausforderungen.
Ständige Kontakte, insbesondere mit Institutionen der Unfallverhütung anderer EG-Länder, zeigen Lösungen für künftige Wege im Arbeitsschutz auf.
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© 2005 Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften

